Pflegezusatzversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen meist nur zur Deckung der notwendigsten Ausgaben. So müssen vor allem ab Pflegestufe drei und vollstationärer Pflege nicht selten die Vermögenswerte (z. B. Immobilien) veräußert werden, um die Kosten der Unterbringung finanzieren zu können. Ebenso können die Kinder (§ 1601 Bürgerliches Gesetzbuch) für die Kosten Ihrer Eltern zur Kasse gebeten werden. Diese finanziellen Sorgen können Sie durch eine private Pflegezusatzversicherung minimieren.